Therapieverordnung & Selbstbehalt
Vor Beginn einer physiotherapeutischen Behandlung, benötigen Sie eine Zuweisung/Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt.
Für die erste Therapieserie ist in der Regel keine chefärztliche Bewilligung erforderlich, es sei denn es sind Zusatzleistungen oder längere Zeiteinheiten verordnet.
Die Verrechnung erfolgt nicht direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger, sondern in Anlehnung an das Wahlarztprinzip.
Die Therapiekosten können bei jedem Termin in bar oder am Ende einer Therapieserie per Erlagschein entrichtet werden.
Für die tarifgemäße Rückvergütung reichen Sie nach Beendigung der Therapieserie / Therapiestunde die Honorarnote, den Verordnungsschein und Ihren Einzahlungsbeleg im Original bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Der Selbstbehalt ist variabel je nach Krankenkasse werden 40- 60% der Therapieaufwendungen rückerstattet.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, fertigen Sie bitte eine Kopie Ihrer Honorarnote und Verordnungsschein an und leiten diese an Ihre Zusatzversicherung weiter, bzw. erkundigen Sie sich bitte nach den genauen Modalitäten.
Bei Verhinderung bitte ich den Termin spätestens 24 Stunden davor telefonisch abzusagen.
Ansonsten muss ich die freigehaltene Therapiestunde verrechnen.
Gemäß §6 Abs.1 Ziffer 19 UStG sind physiotherapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit.